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Elektro Skateboard Zulassung 2022

Aktualisiert: 5. Mai 2023

Sie spielen mit dem Gedanken, ein neues Elektro-Skateboard zu kaufen, wissen aber noch nicht, ob elektrische Skateboards in Deutschland, Österreich oder der Schweiz erlaubt sind? Wir beleuchten die aktuelle Gesetzgebung zu e-Skateboards und deren Zulassung in den deutschsprachigen Ländern im Jahr 2022 und geben einen Ausblick, wie sich die Lage in Zukunft verändern könnte.


Eine aktuelle Zusammenfassung für 2023 finden Sie in unserem neuen Post: "Das Elektro Skateboard: Was du über Gesetze, Regulierungen und Straßenzulassung wissen musst!"



Zulassung für ein e Skateboard in Deutschland


Auch trotz eines Beschlusses des Bundesrates vom Jahr 2016, der die Bundesregierung auffordert, so schnell wie möglich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb von selbstbalancierten Fahrzeugen und Fahrzeugen mit Elektroantrieb, die nicht mindestens einen Sitzplatz haben, im öffentlichen Verkehr zu schaffen, gibt es auch im noch im Jahre 2022 kein abschließendes Ergebnis.


Somit fällt das elektro Skateboard in seinen Eigenschaften komplett durch das Raster der deutschen Gesetzgebung. Und das hat schwerwiegende Folgen: Fährt man mit einem e Skateboard im öffentlichen Verkehrsraum, etwa auf der Straße, erfüllt man im Übrigen gleich drei Straftatbestände gleichzeitig.


Da das handelsübliche Elektro-Skateboard über sechs KM/H zurücklegen kann, müsste das Skateboard gem. PflVG pflichtversichert werden. Da es derzeit nur sehr wenige Versicherungsgesellschaften gibt, die einen solchen Versicherungsschutz anbieten und die allermeisten E-Boarder nicht über einen solchen Schutz verfügen, kann der Verstoß sehr schnell moderate Geldstrafen nach sich ziehen.


Des Weiteren lässt sich das elektrische Skateboard auch 2022 noch nicht in eine der bestehenden Fahrzeugklassen nach der FeV einordnen. Somit kann auch nicht abschließend geklärt werden, welche Fahrerlaubnis für den Betrieb eines eBoards nötig ist. Die Folge kann Fahren ohne Fahrerlaubnis i.S.d. StVG sein. Und gerade hier liegen die saftigen Geldstrafen, die wahrscheinlich niemand bereitwillig zahlen möchte.


Zuletzt kann aufgrund der fehlenden Betriebserlaubnis auch der Tatbestand der Ordnungswidrigkeit erfüllt werden. Hier sprechen wir aber lauf Bußgeldkatalog von einer Buße von 50€.


Insofern kann von einer Zulassung für elektro Skateboards im öffentlichen Verkehrsraum in Deutschland 2022 also noch keine Rede sein.


Zulassung für ein elektro-Skateboard in Österreich


Ähnlich wie in Deutschland ist auch in Österreich das Befahren eines elektro-Skateboards im öffentlichen Verkehrsraum keine juristisch leichte Sache. Insgesamt findet man in der alteingesessenen österreichischen Straßenverkehrsordnung aus 1960 natürlich keinen Passus über elektrische Skateboards. Allerdings wird in der Gesetzgebung zwischen zwei Arten von elektrischen Fortbewegungsmitteln unterschieden:


Falls das eBoard weniger als 600W-Leistung besitzt und eine baulich bedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreitet, so gilt es streng genommen als Elektrofahrrad. Daraus resultieren auch die normalen Verhaltensregeln wie das Fahren auf Fahrradwegen (sofern vorhanden), ansonsten die Benutzung der Fahrbahn unter Rücksichtnahme der Verkehrsteilnehmer.


Allerdings liegen die meisten elektrischen Skateboards über dieser Grenze. Hier kann keine Empfehlung für die Benutzung im öffentlichen Straßenverkehr ausgesprochen werden.


Zulassung für ein elektrisches Skateboard in der Schweiz


Eine Grenze zwischen Legalität und Strafbarkeit, wie sie etwa in Österreich zu finden ist, sucht man in der Schweiz leider vergebens. Auch hier gibt es keine Typengenehmigung und somit ist das Fahren mit einem e Board außerhalb von abgesperrten Bereichen strafbar.


Einen interessanten Artikel über die aktuelle Rechtslage in der Schweiz finden Sie übrigens unter www.20min.ch/story/sollen-e-skateboards-legalisiert-werden.


Was bedeutet das für mich und mein e-Skateboard?


Insgesamt liegen die Dinge also so, wie auch vor etwaigen Jahren: das E-Boarden ist und bleibt gefährlich, was Strafen und Verwarngelder angeht. Wer in seinem eigenen Garten oder allgemeinen Besitztum fährt, dem kann auch keine strafbare Handlung nahegelegt werden.


Es bleibt zu hoffen, dass seitens der Regierung die Vorteile von Elektro-Skateboards und Co. endlich anerkannt werden - gerade in Zeiten von teuren Energiekosten und Umweltschutz. Das deutsche Bundesministerium für Verkehr möchte im Dezember einen Entwurf einer „Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge“ vorlegen - Regeln für die Betriebserlaubnis und für den Umgang mit u. a. elektrischen Skateboards im Straßenverkehr. Wie die Verordnung in den Markt der elektrischen Skateboards eingreift und was konkret erlaubt wird, das liegt leider doch noch in der Zukunft.




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